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HAUSORDNUNG

Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher,

das KINO GRIMM ist ein Ort der Unterhaltung, (Ent-)Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten.

1. Ohne Eintrittskarte keine Chance!

2. Jeder Gast, der sich einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein - und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren der Filmverleiher überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.

3. "Schmuggler" sind in unserem Kino unerwünscht! Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

4. Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino! Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Filmverleihfirmen gegenüber verpflichtet, alles dafür zu tun, um die Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir unsere Gäste und/oder deren Taschen und Rucksäcke kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Filmverleihern anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

5. „Störenfriede“ erhalten „Platzverweis“!

6. Gästen, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, können wir den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorstellungen stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen sie aus unseren Räumen – ohne Erstattung des Eintrittspreises!

7. Zum Schluss: Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine Theaterleitung oder deren Stellvertretung ausgeübt. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.